Andrea Schmid, Bonn: "Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, sind selten therapierbar. Sie sollten daher lebenslänglich (und zwar wirklich ihr Leben lang und nicht nur 10 Jahre!) weggesperrt werden. Bei Kindermord wäre die Todesstrafe zu überdenken, um weitere Kinder (= Opfer) zu schützen! Leider spricht man immer nur von den "armen" Tätern, die eine ach so schlimme Kindheit hinter sich haben, von den Opfern und deren trauernden Angehörigen ist selten die Rede!"
Strafen für Missbrauch an Kindern
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Letzte Änderung: Mittwoch, 30.01.2013 10:23 Uhr
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